Covid-19 Präventionskonzept gültig ab dem 15. April 2022
1. Es gelten die jeweils gültigen Regelungen von Sport Austria (für Wien).
2. Derzeit gelten für die Wettkämpfe keine Einschränkungen (ein 3G- Nachweis ist nicht erforderlich).
3. Abseits der aktiven Sportausübung gilt in allen Innenräumen der Universität Wien eine FFP2-Maskenpflicht!
Eine FFP2-Maske muss auch in den Garderoben, sowie in den Zugängen zu den Hallen getragen werden.
4. Der/die jeweilige Wettkampfleiter*in ist für die Einhaltung der aktuell geltenden Regelungen beim Wettkampf verantwortlich. Sollte bei einem Wettkampf ein positiver Fall auftreten (Kursbesuch bis 48 Stunden vor Symptombeginn), werden der bzw. die Wettkampfleiter*in sowie die Teilnehmer*innen per Mail verständigt. Die Teilnehmer*innen werden gebeten ihren Gesundheitszustand zu beobachten.
Das Contact Tracing erfolgt gegebenenfalls direkt über die Gesundheitsbehörde.
5. Alle Wettkampfleiter*innen sind verpflichtet, Anwesenheitslisten für den jeweiligen Wettkampf zu führen. Die Anwesenheitslisten müssen von den Wettkampfleiter*innen 28 Tage aufbewahrt, und anschließend der Datenschutzverordnung entsprechend entsorgt werden.
6. Bei Betreten und Benutzung der Sportstätte besteht Eigenverantwortung der Nutzer*innen für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit COVID-19 in der jeweils gültigen Fassung.
Vorgehen bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion bzw. eines Verdachtsfalls
-> Teilnehmer*in kontaktiert die Gesundheitsnummer 1450
-> Für Studierende und Mitarbeiter*innen der Universität Wien gilt: Meldung unter https://studieren.univie.ac.at/info
-> Für Studierende die nicht an der Universität Wien studieren, sowie für Absolvent*innen gilt: Meldung an covid.usi @univie.ac .at
Wien, 15.04.2022 Abteilung Wettkämpfe, USI Wien